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BSK

Unterricht im Wandel der Zeit

BW – RW – BWR und BSK GoB, …, ohjemine

 

Frei nach dem Song „MfG-Mit freundlichen Grüßen “ der Fantastischen Vier haben wir es auch im Fach BSK mit vielen Abkürzungen zu tun. Dies war auch vor 50 Jahren bei Gründung unserer Schule nicht anders. Heute unterrichten wir BSK – Betriebswirtschaftliche Steuerung und Kontrolle. Früher waren es zwei Fächer - Rechnungswesen (RW) und Betriebswirtschaft (BW). Dabei konnte ein deutlicher Fokus auf das Verständnis in Rechnungswesen gelegt werden. Welche Buchungssystematik kennt unser System, warum müssen wir buchen, welche Ausnahmen gibt es?

 

2014 wurde mit Einführung des LehrplanPlus das Fach BSK eingeführt. Darin wird ein Grundverständnis der Buchungssystematik vermittelt. Dies liegt natürlich auch am technologischen Fortschritt wodurch in der Praxis heute die Buchungen von einem Computerprogramm übernommen werden. Und nicht mehr mit der Schreibmaschine oder etwa der Hand in die jeweiligen „echten“ Bücher eingetragen werden.

Im Rahmen unseres BSK Unterrichts sind heute vielmehr die wirtschaftlichen Gesamt-zusammenhänge wichtig und auch die Verknüpfungen zu anderen Unterrichtsfächern wie beispielsweise dem Übungsunternehmen.

Die Schüler/innen agieren als Verbraucher oder Auszubildende, treffen begründete Entscheidungen und reflektieren die Folgen daraus. Die Lernbereiche im Leitfach BSK orientieren sich an der Lebenswirklichkeit unserer Schüler/innen. In praktischen, alltagsbezogenen und berufsrelevanten Aufgaben-stellungen sind die Schüler/innen aufgefordert, selbständig Handlungsprodukte zu erstellen, um nachhaltig zu lernen. Der Bezug zur Praxis ist dabei von besonderer Bedeutung, so stehen heute auch wichtige Punkte wie Berufsorientierung, Besuch von Ausbildungsmessen, Bewerbungstraining durch qualifizierte Fachkräfte aus der Praxis, berufsbezogene Vorträge, Betriebserkundungen bei zahlreichen Unternehmen in der Region, Planspiel Börse, Teilnahme am Wissensquiz der Wirtschaftsjunioren, u.v.m. auf dem Programm.

Die Buchungssystematik sowie die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung haben sich allerdings auch in den letzten 50 Jahren kaum verändert: So gilt immer noch der Buchungsgrundsatz Soll an Haben und es darf auch immer noch keine Buchung ohne einen entsprechenden Beleg vorgenommen werden. Das wird sich auch in den nächsten 50 Jahren kaum ändern. 

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